In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Annette Wolf,
Fachanwältin für Familienrecht: familienrecht-wolf.de

Wir sind laut einer von den Zeitschriften Stern und Capital in Auftrag gegebenen Umfrage seit 2020 jährlich unter den besten Familienrechtskanzleien Deutschlands, aktuell im Stern Nr. 21 vom 17.05.2023

Wir sind laut einer von den Zeitschriften Stern und Capital in Auftrag gegebenen Umfrage seit 2020 jährlich unter den besten Familienrechtskanzleien Deutschlands, aktuell im Stern Nr. 21 vom 17.05.2023

Rechtsanwältin Dr. jur. Undine Krebs

geb. 1965 in Karlsruhe

Rechtsanwältin seit 1992
Fachanwältin für Familienrecht seit 1997

Referenzen:
Für das Fachgebiet Familienrecht durchgehend von 2015 bis 2022 in den bundesweiten Listen „FOCUS-Liste – Top Anwälte Familienrecht“ und im Jahr 2023 in der „FOCUS-Business-Liste – Top Anwälte Familienrecht“ als eine der besten Fachanwältinnen für Familienrecht genannt.

Laut der Zeitschrift Stern und Kapital eine der besten Familienrechtskanzleien Deutschlands seit 2020, zuletzt im Mai 2023.

Veröffentlichungen:
Mitautorin der Neuauflage des Münchner Anwaltshandbuch Familienrecht
Mitautorin der Neuauflage des Münchner Prozessformularbuch Familienrecht
ehemalige Mitherausgeberin der Fachzeitschrift Forum Familienrecht
Praxis der Rechtspsychologie
Zeitschrift der deutschen Liga für das Kind

Interviews:
BR,
Süddeutsche Zeitung,
Handelsblatt

Ehrenamtliche Tätigkeit:
Ehemaliges Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Rechtsanwältin Dr. jur. Undine Krebs

geb. 1965 in Karlsruhe

Rechtsanwältin seit 1992
Fachanwältin für Familienrecht seit 1997

Referenzen

Für das Fachgebiet Familienrecht durchgehend von 2015 bis 2022 in den bundesweiten Listen „FOCUS-Liste – Top Anwälte Familienrecht“ und im Jahr 2023 in der „FOCUS-Business-Liste – Top Anwälte Familienrecht“ als eine der besten Fachanwältinnen für Familienrecht genannt. 

Laut der Zeitschrift Stern und Kapital seit 2020 eine der besten Familienrechtskanzleien Deutschlands, zuletzt im Mai 2023.

Veröffentlichungen:
Mitautorin der Neuauflage des Münchner Anwaltshandbuch Familienrecht
Mitautorin der Neuauflage des Münchner Prozessformularbuch Familienrecht
ehemalige Mitherausgeberin der Fachzeitschrift Forum Familienrecht
Praxis der Rechtspsychologie
Zeitschrift der deutschen Liga für das Kind

Interviews:
BR,
Süddeutsche Zeitung,
Handelsblatt

Ehrenamtliche Tätigkeit:
Ehemaliges Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Rechtsanwältin Ulrike Köllner

Fachanwältin für Familienrecht

Geboren 1962 in Münchberg

Studium der Rechtswissenschaften in München,
Abschluss 1986
Assesorexamen in München 1989
Zulassung zur Anwaltschaft Anfang 1990
Tätigkeit in international renommierter Wirtschaftskanzlei
ab Mitte 1991 selbständig tätig, vorwiegend im familienrechtlichen Bereich
Fachanwältin für Familienrecht seit 2000

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins
Mitglied beim deutschen Familiengerichtstag e.V.
Laut Auswertung der Zeitschrift Stern und Kapital eine der besten Familienrechtskanzleien Deutschlands.

Meine Bewertungen bei anwalt.de

Rechtsanwältin Ulrike Köllner

Fachanwältin für Familienrecht

Geboren 1962 in Münchberg

Studium der Rechtswissenschaften in München,
Abschluss 1986
Assesorexamen in München 1989
Zulassung zur Anwaltschaft Anfang 1990
Tätigkeit in international renommierter Wirtschaftskanzlei
ab Mitte 1991 selbständig tätig, vorwiegend im familienrechtlichen Bereich
Fachanwältin für Familienrecht seit 2000

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins
Mitglied beim deutschen Familiengerichtstag e.V.
Laut Auswertung der Zeitschrift Stern und Kapital eine der besten Familienrechtskanzleien Deutschlands.

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Blogartikel

Aktuelles

BGH: Erziehungsbeitrag für Pflegeeltern als Einkommen
Die Zahlung eines „Erziehungsbeitrags“ an die Pflegeeltern ist als ihr Einkommen im Sinne des Verfahrenskostenrechts anzusehen. Denn der Beitrag stellt das Entgelt dar, das durch die öffentliche Hand für den mit Betreuung und Erziehung verbundenen Zeitaufwand erbracht wird. Im Unterschied zu dem Pflegegeld, das nach anderen Sozialgesetzen gewährt wird, fehlt es beim Erziehungsbeitrag an einer besonderen gesetzlichen Ausnahme, es nicht beim Einkommen zu berücksichtigen.
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BGH: Zurückerlangung der gesetzlichen Vertretung des Kindes
Wenn die Beistandschaft des Jugendamts beendet ist, erlangt der sorgeberechtigte Elternteil die gesetzliche Vertretung des Kindes zurück und kann Verfahrenshandlungen, bei denen das Kind nicht wirksam gesetzlich vertreten war, rückwirkend genehmigen. Der Vertretungsmangel kann in jeder Lage des Verfahrens geheilt werden, und zwar auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in der jeweiligen Instanz bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. zum Zeitpunkt der Beschlussfassung.
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OLG Braunschweig: Umgangsrecht mit dem Kind der Lebenspartnerin aufgrund enger Bindung
Nach der Trennung kann einer Lebenspartnerin ein Umgangsrecht mit dem Kind der anderen Partnerin zustehen, wenn die Lebenspartnerin eine enge Bezugsperson für das Kind ist. Entscheidend kommt es auf das Bestehen einer Lebens- und Erziehungsgemeinschaft an.
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OLG Hamm: Vaterschaftsanfechtung des potentiell leiblichen Vaters
Dem potentiell leiblichen Vater eines Kindes steht grundsätzlich ein Anfechtungsrecht zu, wenn er an Eides statt versichert, der Kindesmutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Wenn zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Bindung besteht, schließt dies eine Anfechtung durch den leiblichen Vater aus. Eine sozial-familiäre Beziehung besteht laut Gesetz, wenn der rechtliche Vater für das Kind tatsächlich die Verantwortung trägt.
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BGH: Auskunftspflicht der Ehegatten beim Versorgungsausgleich
Es geht um die Pflicht der Ehegatten, in der Folgesache Versorgungsausgleich Auskunft zu erteilen. Die Pflicht zur Auskunft kann zwangsweise durchgesetzt werden, wenn streitig ist, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Ehescheidung vorliegen.
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BGH: Berechnung des Betreuungsunterhalts
Schuldet ein Elternteil nach dem Tod des anderen Elternteils seinem fremduntergebrachten minderjährigen Kind neben dem Barunterhalt auch Betreuungsunterhalt, so ist der Betreuungsunterhalt grundsätzlich pauschal in Höhe des Barunterhalts zu bemessen. Steht eine vom Unterhaltspflichtigen bewohnte Immobilie in seinem Alleineigentum, ist ihm im Rahmen der Bemessung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind der gesamte Wohnwert zuzurechnen.
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OLG Frankfurt a.M.: Vater ist zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet
Ein getrennt lebender Kindesvater ist auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern. Damit korrespondiert eine gesetzliche Verpflichtung der Eltern zum Umgang. Demnach muss auch ein Vater, der sich privat und beruflich überlastet fühlt, Umgang mit seinen Söhnen pflegen.
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OLG Stuttgart: Nacheheliche Abfindungsleistung nach marokkanischem Recht ist kein Trennungsunterhalt
Eine Abfindungsleistung, die nach marokkanischem Recht an die geschiedene Ehefrau gezahlt wird, ist kein Trennungsunterhalt. Es wurde kein monatlicher Unterhalt ausgewiesen, sondern eine einmalige Abfindung und Wohngeld im Anschluss an die Ehescheidung. Die Ehefrau kann daher in Deutschland auf Zahlung von Trennungsunterhalt klagen.
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BGH: Auskunftsanspruch gegen barunterhaltspflichtigen Elternteil
Wenn ein barunterhaltspflichtiger Elternteil erklärt, er sei "unbegrenzt leistungsfähig", muss er dem Kind gegenüber trotzdem Auskunft erteilen. Auch wenn das Einkommen deutlich höher liegt als der Einkommensbetrag, der in der Düsseldorfer Tabelle enthalten ist, bleibt er auskunftspflichtig. Denn wenn Mehrbedarf besteht, müssen sich beide Elternteile beteiligen. Um die jeweilige Haftungsquote ermitteln zu können, muss das Einkommen beider Eltern bekannt sein.
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BGH: Wiedereinsetzung im Kindesunterhaltsverfahren
Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde.
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OLG Brandenburg: Zulässigkeit der Volljährigenadoption trotz möglicher Bedürftigkeit
Die bloße Möglichkeit des Bedürftigwerdens eines Elternteils aufgrund von denkbarer Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit steht einer Voll¬jährigen-adoption mit Wirkung einer Minder¬jährigen¬adoption nicht entgegen. Der Ausspruch der Adoption dürfe nicht allein aufgrund der nur potentiellen Gefahr, dass ein Elternteil bedürftig werden könnte, versagt werden. Eine konkrete Gefahr der Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit sei gegenwärtig nicht konkretisiert worden.
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OLG Frankfurt am Main: Anwesenheit von Hunden führen nicht automatisch zur Versagung des Umgangsrechts mit dem Kind
Begehrt ein Vater, der mit sieben Hunden in einem Haushalt lebt, ein Umgangsrecht mit seinem noch nicht zwei Jahre alten Kind, dürfen diese Umgangskontakte in Gegenwart eines oder mehrerer Hunde nicht unbeaufsichtigt sein. Die grundsätzliche Abwesenheit der Hunde ist dagegen nicht erforderlich.
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BGH: Anerkennung einer ausländischen Erwachsenenadoption
Die Entscheidung des Amtsgerichts, eine ausländische Erwachsenenadoption anzuerkennen, ist nicht unanfechtbar. Wenn die leiblichen Kinder des Annehmenden im ausländischen Adoptionsverfahren weder beteiligt noch angehört wurden, sind sie im Anerkennungsverfahren als Beteiligte hinzuzuziehen und zur Beschwerde gegen die positive Anerkennungsentscheidung berechtigt. Aber ihre Verfahrensrechte sind auf ein Anhörungsrecht beschränkt.
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BGH: Digitaler Nachlass – Eltern erhalten Zugang zum Facebook-Konto ihrer toten Tochter
Die Betreiberin eines sozialen Netzwerks wurde verurteilt, den Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin Zugang zu deren vollständigem Benutzerkonto zu gewähren. Sie muss den Erben die Möglichkeit einräumen, vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen und sich - mit Ausnahme einer aktiven Nutzung - darin so "bewegen" zu können wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtigte.
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OLG Frankfurt a.M.: Aussperrung eines Ehegatten aus der Ehewohnung
Ein von beiden Eheleuten gemeinsam bewohntes Haus verliert den Charakter als Ehewohnung nicht allein dadurch, dass sich ein Ehegatte nach Trennung der Eheleute zu einem - bereits in der Vergangenheit regelmäßig durchgeführten - mehrmonatigen Verwandtenbesuch im Ausland aufhält. Der ausgesperrte Ehegatte hat Anspruch auf Wiedereinräumung.
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OLG Frankfurt a.M.: Kein Ordnungsgeld gegen das Jugendamt bei Aussetzung des gerichtlich geregelten begleiteten Umgangs
Wenn sich das Jugendamt im Rahmen einer gerichtlichen Umgangsregelung zu einem begleitenden Umgang bereit erklärt, kann gegen das Amt wegen der Aussetzung des Umgangs kein Ordnungsgeld verhängt werden. Das Jugendamt kann jederzeit seine Mitwirkungsbereitschaft widerrufen. Hier hatte das Jugendamt aufgrund der Corona-Pandemie den begleiteten Umgang ausgesetzt. Eine Festsetzung von Ordnungsgeld ist nur dann möglich, wenn sich das Jugendamt als anzuhörende Behörde am Umgangsverfahren auf seinen Antrag hin beteiligt hat.
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BGH: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen – Wann kann eine Auslandsehe mit einer Minderjährigen aufgehoben werden?
Hintergrund für diesen Fall ist das seit dem 22. Juli 2017 geltende Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Es war zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Auslandsehe einer bei Eheschließung 16, aber noch nicht 18 Jahre alten Person nach deutschem Recht aufhebbar ist. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass das Gesetz dem Richter oder der Richterin für die Frage, ob die Ehe bei Vorliegen des Aufhebungsgrundes aufzuheben ist, ein eingeschränktes Ermessen einräumt. Von einer Eheaufhebung kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn feststeht, dass die Aufhebung in keiner Hinsicht unter Gesichtspunkten des Minderjährigenschutzes geboten ist, sondern vielmehr gewichtige Umstände gegen sie sprechen.
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BGH: Notarielle Beurkundung bei einem Brautgabeversprechen
Hintergrund für diesen Fall ist das seit dem 22. Juli 2017 geltende Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Es war zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Auslandsehe einer bei Eheschließung 16, aber Die geschiedenen Eheleute streiten um die Verpflichtung des Mannes, der Frau eine Pilgerreise nach Mekka zu bezahlen. Die Vereinbarung entspricht nicht der gesetzlich notwendigen Form, weil sie nicht notariell beurkundet wurde.
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OLG Frankfurt a.M.: Gerichtlich geregelter Umgang bleibt trotz Corona-Pandemie
Ein familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteil darf nicht verweigert werden, indem lediglich auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus hingewiesen wird. Dazu ist vielmehr eine Entscheidung des Familiengerichts notwendig, die die Änderung rechtfertigt. Auch der einfache Verweis auf eine freiwillige Quarantäne reicht nicht aus. Ob das Kind ebenfalls einer freiwilligen Quarantäne unterstellt werden soll, müssen beide Elternteile gemeinsam beschließen. Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
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OLG Koblenz: Wohnungsverweis und Kontaktverbote wegen Kinderpornografie
Der Besitz kinder- oder jugend¬pornografischer Videos kann eine einstweilige Anordnung rechtfertigen, mit der Kontakt- und Näherungsverbote verhängt werden und der betreffende Elternteil – hier der Vater – der Wohnung verwiesen wird.
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BGH: Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen
Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in einem isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleichdarüber, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist.
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BGH: Transsexuell, Intersexuell oder "Variante der Geschlechtsentwicklung"
Personen mit "Varianten der Geschlechtsentwicklung" können nach dem Personenstandsgesetz gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. Diese gesetzliche Voraussetzung dafür ist nur dann gegeben, wenn die Bestimmung des Geschlechts als weiblich oder männlich anhand angeborener körperlicher Merkmale nicht eindeutig möglich ist. Auf Personen mit körperlich eindeutig weiblichem oder eindeutig männlichem Geschlecht ist die Bestimmung daher nicht anzuwenden.
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OLG Braunschweig: Umgang mit Kind während der Corona-Pandemie
Die gegenwärtige Corona-Pandemie rechtfertigt es grundsätzlich nicht, den Umgang zwischen einem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil auszusetzen, worauf auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf seiner Internetseite hinweist. Insbesondere steht einem Umgang kein gesetzliches Verbot entgegen und ergibt sich ein solches auch nicht aus dem Umstand, dass Vater und Kind nicht in einem Haushalt wohnen.
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OLG Hamm: Einbenennung eines Kindes nur nach umfassender Abwägung der Kindes- und Elterninteressen
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Darin muss der andere Elternteil einwilligen, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das setzt eine umfassende Abwägung der – grundsätzlich gleichrangigen – Kindes- und Elterninteressen voraus. Dabei ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist.
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BGH: Berücksichtigung von Übersetzungskosten
Es geht um die Berücksichtigung von Übersetzungskosten im Rahmen eines Verfahrens zum Kindesunterhalt. Der Unterhaltsschuldner soll über Vermögen und Einkommen Auskunft erteilen und Belege vorlegen.
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BGH: Ausschluss oder Verwirkung der Vaterschaftsanfechtung
Die Mutter hat ein Recht auf Anfechtung der Vaterschaft, das nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Sie muss lediglich die Frist von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes einhalten. Selbst die Kindeswohldienlichkeit spielt hier keine Rolle.
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Volljähriges behindertes Kinder hat Anspruch auf Kindergeld
Ein 1964 geborener behinderter Sohn erhält auf die Klage seines Vaters Kindergeld. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die vom Vater vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte. Diese Gutachten sind im Gegensatz zu denen der Familienkasse bzw. der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit (Team zur Betreuung von Rehabilitanden und Schwerbehinderten) schlüssig und nachvollziehbar. Der Sohn leidet seit seiner Kindheit an einer chronischen depressiven Störung mit schweren Episoden. Aufgrund ärztlicher Gutachten stellte das Amt für soziale Angelegenheiten wiederholt seine Schwerbehinderung fest und der Kläger erhielt fortlaufend Kindergeld.
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OLG Zweibrücken: Keine Erwachsenenadoption bei vorheriger sexueller Beziehung
Bestand zwischen den Annehmenden und den Anzunehmenden eine sexuelle Beziehung, so ist eine Erwachsenenadoption nach dem Gesetz ausgeschlossen. Denn eine sexuelle Beziehung schließt das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses aus. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Beziehung in ein rein freundschaftliches Verhältnis gewandelt hat. Dies gilt auch dann, wenn umfangreiche freundschaftliche Unterstützungshandlungen erbracht wurden.
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BGH: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen – Wann kann eine Auslandsehe mit einer Minderjährigen aufgehoben werden?
Hintergrund für diesen Fall ist das seit dem 22. Juli 2017 geltende Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Es war zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Auslandsehe einer bei Eheschließung 16, aber noch nicht 18 Jahre alten Person nach deutschem Recht aufhebbar ist. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass das Gesetz dem Richter oder der Richterin für die Frage, ob die Ehe bei Vorliegen des Aufhebungsgrundes aufzuheben ist, ein eingeschränktes Ermessen einräumt. Von einer Eheaufhebung kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn feststeht, dass die Aufhebung in keiner Hinsicht unter Gesichtspunkten des Minderjährigenschutzes geboten ist, sondern vielmehr gewichtige Umstände gegen sie sprechen.
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BGH: Notarielle Beurkundung bei einem Brautgabeversprechen
DEinbgh_aufhebung_auslandsehe familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen, ebenfalls sorgeberecgeschiedenen Eheleute streiten um die Verpflichtung des Mannes, der Frau eine Pilgerreise nach Mekka zu bezahlen. Die Vereinbarung entspricht nicht der gesetzlich notwendigen Form, weil sie nicht notariell beurkundet wurde.
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OLG Frankfurt a.M.: Gerichtlich geregelter Umgang bleibt trotz Corona-Pandemie
Ein familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteil darf nicht verweigert werden, indem lediglich auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus hingewiesen wird. Dazu ist vielmehr eine Entscheidung des Familiengerichts notwendig, die die Änderung rechtfertigt. Auch der einfache Verweis auf eine freiwillige Quarantäne reicht nicht aus. Ob das Kind ebenfalls einer freiwilligen Quarantäne unterstellt werden soll, müssen beide Elternteile gemeinsam beschließen. Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
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OLG Koblenz: Wohnungsverweis und Kontaktverbote wegen Kinderpornografie
Der Besitz kinder- oder jugendpornografischer Videos kann eine einstweilige Anordnung rechtfertigen, mit der Kontakt- und Näherungsverbote verhängt werden und der betreffende Elternteil – hier der Vater – der Wohnung verwiesen wird.
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BGH: Keine Abänderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn der geäußerte Kindeswille nicht autonom gebildet ist
Auch wenn das Kind in den Haushalt des anderen Elternteils wechseln will, ist es nicht gerechtfertigt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf diesen Elternteil zu übertragen. Das gilt, wenn der Kindeswille nicht autonom gebildet ist und sonstige Belange des Kindeswohls der Abänderung entgegenstehen.
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BGH: Neubestimmungsrecht über den Familiennamen nach Eintritt der gemeinsamen elterlichen Sorge – Bindungswirkung für weitere Geschwister
Das Kind eines nicht verheirateten Elternpaares erhält kraft Gesetzes den Namen der zunächst allein sorgeberechtigten Mutter. Wenn die Eltern den Namen nicht abändern, nachdem sie die gemeinsame elterliche Sorge begründet haben, bleibt der Name bestehen. Er hat Bindungswirkung für jedes weitere gemeinsame Kind mit gemeinsamer elterlicher Sorge. So tragen die Geschwister denselben Namen. Nur für Kinder, die nicht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge stehen, ist die Namensbildung nicht an den Namen des ersten Kindes gebunden.
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OLG Frankfurt/M.: Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter bei neuem Partner
Eine nicht verheiratete Mutter verliert ihren Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes nicht, wenn sie mit einem neuen Partner eine feste Beziehung eingeht und mit diesem einen gemeinsamen Hausstand unterhält. Sie ist insoweit nicht einer verheirateten Mutter gleichzustellen, bei der eine neue Partnerschaft zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt.
Für den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gilt allein der Verwirkungsmaßstab der "groben Unbilligkeit".
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OLG Hamm:Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Eine Minderjährige bedarf zum Schwangerschaftsabbruch nicht der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, wenn sie einwilligungsfähig ist, also nach ihrer geistigen und sittlichen Reife die Tragweite dieses Eingriffs erfassen und ihren Willen hiernach ausrichten kann.
An die Feststellung der Einwilligungsfähigkeit der Minderjährigen durch den behandelnden Arzt sind hohe Anforderungen zu stellen. Die Fähigkeit muss sich sowohl auf den medizinischen Eingriff als auch die Rechtsgüterabwägung beziehen. Zudem muss die Minderjährige auch die Reife zur Bewertung des Eingriffs in Hinblick auf die möglichen psychischen Belastungen aufweisen.
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Rechtsgebiete

Wir sind seit über zwanzig Jahren auf das Fachgebiet Familienrecht spezialisiert. Die langjährige Erfahrung bei der einvernehmlichen Lösung von Familienkonflikten, aber auch bei notwendiger gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen, nutzen wir, um Ihnen gemeinsam die beste Unterstützung zu bieten. Dies gilt für alle nach Trennung und Scheidung notwendigen Regelungen, aber auch für vorbeugende Beratung bei Abschluss von Ehe- und Erbverträgen oder Testamenten.

Dabei arbeiten wir mit Experten zusammen, um Sie in allen Bereichen optimal zu beraten:

  • Gutachter für Unternehmens- und Immobilienbewertung, vorläufige Einschätzung durch Kurzgutachten
  • Steuerberater
  • Versorgungsausgleichsexperten und Versicherungsmathematiker
  • Fachanwälte und Fachanwältinnen aus anderen Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Mietrecht, Gesellschaftsrecht etc.)
Unser Engagement in beruflichen Verbänden, ständige Fortbildung sowie Supervision und die modernste technische Ausstattung sorgen dafür, dass wir Ihnen auf gleich bleibend hohem Niveau zur Seite stehen können.

Aktuelles

BGH: Erziehungsbeitrag für Pflegeeltern als Einkommen
Die Zahlung eines „Erziehungsbeitrags“ an die Pflegeeltern ist als ihr Einkommen im Sinne des Verfahrenskostenrechts anzusehen. Denn der Beitrag stellt das Entgelt dar, das durch die öffentliche Hand für den mit Betreuung und Erziehung verbundenen Zeitaufwand erbracht wird. Im Unterschied zu dem Pflegegeld, das nach anderen Sozialgesetzen gewährt wird, fehlt es beim Erziehungsbeitrag an einer besonderen gesetzlichen Ausnahme, es nicht beim Einkommen zu berücksichtigen.
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BGH: Zurückerlangung der gesetzlichen Vertretung des Kindes
Wenn die Beistandschaft des Jugendamts beendet ist, erlangt der sorgeberechtigte Elternteil die gesetzliche Vertretung des Kindes zurück und kann Verfahrenshandlungen, bei denen das Kind nicht wirksam gesetzlich vertreten war, rückwirkend genehmigen. Der Vertretungsmangel kann in jeder Lage des Verfahrens geheilt werden, und zwar auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in der jeweiligen Instanz bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. zum Zeitpunkt der Beschlussfassung.
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OLG Braunschweig: Umgangsrecht mit dem Kind der Lebenspartnerin aufgrund enger Bindung
Nach der Trennung kann einer Lebenspartnerin ein Umgangsrecht mit dem Kind der anderen Partnerin zustehen, wenn die Lebenspartnerin eine enge Bezugsperson für das Kind ist. Entscheidend kommt es auf das Bestehen einer Lebens- und Erziehungsgemeinschaft an.
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OLG Hamm: Vaterschaftsanfechtung des potentiell leiblichen Vaters
Dem potentiell leiblichen Vater eines Kindes steht grundsätzlich ein Anfechtungsrecht zu, wenn er an Eides statt versichert, der Kindesmutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Wenn zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Bindung besteht, schließt dies eine Anfechtung durch den leiblichen Vater aus. Eine sozial-familiäre Beziehung besteht laut Gesetz, wenn der rechtliche Vater für das Kind tatsächlich die Verantwortung trägt.
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BGH: Auskunftspflicht der Ehegatten beim Versorgungsausgleich
Es geht um die Pflicht der Ehegatten, in der Folgesache Versorgungsausgleich Auskunft zu erteilen. Die Pflicht zur Auskunft kann zwangsweise durchgesetzt werden, wenn streitig ist, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Ehescheidung vorliegen.
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BGH: Berechnung des Betreuungsunterhalts
Schuldet ein Elternteil nach dem Tod des anderen Elternteils seinem fremduntergebrachten minderjährigen Kind neben dem Barunterhalt auch Betreuungsunterhalt, so ist der Betreuungsunterhalt grundsätzlich pauschal in Höhe des Barunterhalts zu bemessen. Steht eine vom Unterhaltspflichtigen bewohnte Immobilie in seinem Alleineigentum, ist ihm im Rahmen der Bemessung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind der gesamte Wohnwert zuzurechnen.
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OLG Frankfurt a.M.: Vater ist zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet
Ein getrennt lebender Kindesvater ist auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern. Damit korrespondiert eine gesetzliche Verpflichtung der Eltern zum Umgang. Demnach muss auch ein Vater, der sich privat und beruflich überlastet fühlt, Umgang mit seinen Söhnen pflegen.
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OLG Stuttgart: Nacheheliche Abfindungsleistung nach marokkanischem Recht ist kein Trennungsunterhalt
Eine Abfindungsleistung, die nach marokkanischem Recht an die geschiedene Ehefrau gezahlt wird, ist kein Trennungsunterhalt. Es wurde kein monatlicher Unterhalt ausgewiesen, sondern eine einmalige Abfindung und Wohngeld im Anschluss an die Ehescheidung. Die Ehefrau kann daher in Deutschland auf Zahlung von Trennungsunterhalt klagen.
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BGH: Auskunftsanspruch gegen barunterhaltspflichtigen Elternteil
Wenn ein barunterhaltspflichtiger Elternteil erklärt, er sei "unbegrenzt leistungsfähig", muss er dem Kind gegenüber trotzdem Auskunft erteilen. Auch wenn das Einkommen deutlich höher liegt als der Einkommensbetrag, der in der Düsseldorfer Tabelle enthalten ist, bleibt er auskunftspflichtig. Denn wenn Mehrbedarf besteht, müssen sich beide Elternteile beteiligen. Um die jeweilige Haftungsquote ermitteln zu können, muss das Einkommen beider Eltern bekannt sein.
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BGH: Wiedereinsetzung im Kindesunterhaltsverfahren
Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde.
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OLG Brandenburg: Zulässigkeit der Volljährigenadoption trotz möglicher Bedürftigkeit
Die bloße Möglichkeit des Bedürftigwerdens eines Elternteils aufgrund von denkbarer Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit steht einer Voll¬jährigen-adoption mit Wirkung einer Minder¬jährigen¬adoption nicht entgegen. Der Ausspruch der Adoption dürfe nicht allein aufgrund der nur potentiellen Gefahr, dass ein Elternteil bedürftig werden könnte, versagt werden. Eine konkrete Gefahr der Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit sei gegenwärtig nicht konkretisiert worden.
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OLG Frankfurt am Main: Anwesenheit von Hunden führen nicht automatisch zur Versagung des Umgangsrechts mit dem Kind
Begehrt ein Vater, der mit sieben Hunden in einem Haushalt lebt, ein Umgangsrecht mit seinem noch nicht zwei Jahre alten Kind, dürfen diese Umgangskontakte in Gegenwart eines oder mehrerer Hunde nicht unbeaufsichtigt sein. Die grundsätzliche Abwesenheit der Hunde ist dagegen nicht erforderlich.
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BGH: Anerkennung einer ausländischen Erwachsenenadoption
Die Entscheidung des Amtsgerichts, eine ausländische Erwachsenenadoption anzuerkennen, ist nicht unanfechtbar. Wenn die leiblichen Kinder des Annehmenden im ausländischen Adoptionsverfahren weder beteiligt noch angehört wurden, sind sie im Anerkennungsverfahren als Beteiligte hinzuzuziehen und zur Beschwerde gegen die positive Anerkennungsentscheidung berechtigt. Aber ihre Verfahrensrechte sind auf ein Anhörungsrecht beschränkt.
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BGH: Digitaler Nachlass – Eltern erhalten Zugang zum Facebook-Konto ihrer toten Tochter
Die Betreiberin eines sozialen Netzwerks wurde verurteilt, den Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin Zugang zu deren vollständigem Benutzerkonto zu gewähren. Sie muss den Erben die Möglichkeit einräumen, vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen und sich - mit Ausnahme einer aktiven Nutzung - darin so "bewegen" zu können wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtigte.
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OLG Frankfurt a.M.: Aussperrung eines Ehegatten aus der Ehewohnung
Ein von beiden Eheleuten gemeinsam bewohntes Haus verliert den Charakter als Ehewohnung nicht allein dadurch, dass sich ein Ehegatte nach Trennung der Eheleute zu einem - bereits in der Vergangenheit regelmäßig durchgeführten - mehrmonatigen Verwandtenbesuch im Ausland aufhält. Der ausgesperrte Ehegatte hat Anspruch auf Wiedereinräumung.
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OLG Frankfurt a.M.: Kein Ordnungsgeld gegen das Jugendamt bei Aussetzung des gerichtlich geregelten begleiteten Umgangs
Wenn sich das Jugendamt im Rahmen einer gerichtlichen Umgangsregelung zu einem begleitenden Umgang bereit erklärt, kann gegen das Amt wegen der Aussetzung des Umgangs kein Ordnungsgeld verhängt werden. Das Jugendamt kann jederzeit seine Mitwirkungsbereitschaft widerrufen. Hier hatte das Jugendamt aufgrund der Corona-Pandemie den begleiteten Umgang ausgesetzt. Eine Festsetzung von Ordnungsgeld ist nur dann möglich, wenn sich das Jugendamt als anzuhörende Behörde am Umgangsverfahren auf seinen Antrag hin beteiligt hat.
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BGH: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen – Wann kann eine Auslandsehe mit einer Minderjährigen aufgehoben werden?
Hintergrund für diesen Fall ist das seit dem 22. Juli 2017 geltende Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Es war zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Auslandsehe einer bei Eheschließung 16, aber noch nicht 18 Jahre alten Person nach deutschem Recht aufhebbar ist. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass das Gesetz dem Richter oder der Richterin für die Frage, ob die Ehe bei Vorliegen des Aufhebungsgrundes aufzuheben ist, ein eingeschränktes Ermessen einräumt. Von einer Eheaufhebung kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn feststeht, dass die Aufhebung in keiner Hinsicht unter Gesichtspunkten des Minderjährigenschutzes geboten ist, sondern vielmehr gewichtige Umstände gegen sie sprechen.
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BGH: Notarielle Beurkundung bei einem Brautgabeversprechen
Hintergrund für diesen Fall ist das seit dem 22. Juli 2017 geltende Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Es war zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Auslandsehe einer bei Eheschließung 16, aber Die geschiedenen Eheleute streiten um die Verpflichtung des Mannes, der Frau eine Pilgerreise nach Mekka zu bezahlen. Die Vereinbarung entspricht nicht der gesetzlich notwendigen Form, weil sie nicht notariell beurkundet wurde.
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OLG Frankfurt a.M.: Gerichtlich geregelter Umgang bleibt trotz Corona-Pandemie
Ein familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteil darf nicht verweigert werden, indem lediglich auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus hingewiesen wird. Dazu ist vielmehr eine Entscheidung des Familiengerichts notwendig, die die Änderung rechtfertigt. Auch der einfache Verweis auf eine freiwillige Quarantäne reicht nicht aus. Ob das Kind ebenfalls einer freiwilligen Quarantäne unterstellt werden soll, müssen beide Elternteile gemeinsam beschließen. Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
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OLG Koblenz: Wohnungsverweis und Kontaktverbote wegen Kinderpornografie
Der Besitz kinder- oder jugend¬pornografischer Videos kann eine einstweilige Anordnung rechtfertigen, mit der Kontakt- und Näherungsverbote verhängt werden und der betreffende Elternteil – hier der Vater – der Wohnung verwiesen wird.
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BGH: Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen
Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in einem isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleichdarüber, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist.
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BGH: Transsexuell, Intersexuell oder "Variante der Geschlechtsentwicklung"
Personen mit "Varianten der Geschlechtsentwicklung" können nach dem Personenstandsgesetz gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. Diese gesetzliche Voraussetzung dafür ist nur dann gegeben, wenn die Bestimmung des Geschlechts als weiblich oder männlich anhand angeborener körperlicher Merkmale nicht eindeutig möglich ist. Auf Personen mit körperlich eindeutig weiblichem oder eindeutig männlichem Geschlecht ist die Bestimmung daher nicht anzuwenden.
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OLG Braunschweig: Umgang mit Kind während der Corona-Pandemie
Die gegenwärtige Corona-Pandemie rechtfertigt es grundsätzlich nicht, den Umgang zwischen einem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil auszusetzen, worauf auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf seiner Internetseite hinweist. Insbesondere steht einem Umgang kein gesetzliches Verbot entgegen und ergibt sich ein solches auch nicht aus dem Umstand, dass Vater und Kind nicht in einem Haushalt wohnen.
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OLG Hamm: Einbenennung eines Kindes nur nach umfassender Abwägung der Kindes- und Elterninteressen
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Darin muss der andere Elternteil einwilligen, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das setzt eine umfassende Abwägung der – grundsätzlich gleichrangigen – Kindes- und Elterninteressen voraus. Dabei ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist.
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BGH: Berücksichtigung von Übersetzungskosten
Es geht um die Berücksichtigung von Übersetzungskosten im Rahmen eines Verfahrens zum Kindesunterhalt. Der Unterhaltsschuldner soll über Vermögen und Einkommen Auskunft erteilen und Belege vorlegen.
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BGH: Ausschluss oder Verwirkung der Vaterschaftsanfechtung
Die Mutter hat ein Recht auf Anfechtung der Vaterschaft, das nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Sie muss lediglich die Frist von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes einhalten. Selbst die Kindeswohldienlichkeit spielt hier keine Rolle.
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Volljähriges behindertes Kinder hat Anspruch auf Kindergeld
Ein 1964 geborener behinderter Sohn erhält auf die Klage seines Vaters Kindergeld. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die vom Vater vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte. Diese Gutachten sind im Gegensatz zu denen der Familienkasse bzw. der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit (Team zur Betreuung von Rehabilitanden und Schwerbehinderten) schlüssig und nachvollziehbar. Der Sohn leidet seit seiner Kindheit an einer chronischen depressiven Störung mit schweren Episoden. Aufgrund ärztlicher Gutachten stellte das Amt für soziale Angelegenheiten wiederholt seine Schwerbehinderung fest und der Kläger erhielt fortlaufend Kindergeld.
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OLG Zweibrücken: Keine Erwachsenenadoption bei vorheriger sexueller Beziehung
Bestand zwischen den Annehmenden und den Anzunehmenden eine sexuelle Beziehung, so ist eine Erwachsenenadoption nach dem Gesetz ausgeschlossen. Denn eine sexuelle Beziehung schließt das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses aus. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Beziehung in ein rein freundschaftliches Verhältnis gewandelt hat. Dies gilt auch dann, wenn umfangreiche freundschaftliche Unterstützungshandlungen erbracht wurden.
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BGH: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen – Wann kann eine Auslandsehe mit einer Minderjährigen aufgehoben werden?
Hintergrund für diesen Fall ist das seit dem 22. Juli 2017 geltende Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Es war zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Auslandsehe einer bei Eheschließung 16, aber noch nicht 18 Jahre alten Person nach deutschem Recht aufhebbar ist. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass das Gesetz dem Richter oder der Richterin für die Frage, ob die Ehe bei Vorliegen des Aufhebungsgrundes aufzuheben ist, ein eingeschränktes Ermessen einräumt. Von einer Eheaufhebung kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn feststeht, dass die Aufhebung in keiner Hinsicht unter Gesichtspunkten des Minderjährigenschutzes geboten ist, sondern vielmehr gewichtige Umstände gegen sie sprechen.
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BGH: Notarielle Beurkundung bei einem Brautgabeversprechen
DEinbgh_aufhebung_auslandsehe familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen, ebenfalls sorgeberecgeschiedenen Eheleute streiten um die Verpflichtung des Mannes, der Frau eine Pilgerreise nach Mekka zu bezahlen. Die Vereinbarung entspricht nicht der gesetzlich notwendigen Form, weil sie nicht notariell beurkundet wurde.
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OLG Frankfurt a.M.: Gerichtlich geregelter Umgang bleibt trotz Corona-Pandemie
Ein familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteil darf nicht verweigert werden, indem lediglich auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus hingewiesen wird. Dazu ist vielmehr eine Entscheidung des Familiengerichts notwendig, die die Änderung rechtfertigt. Auch der einfache Verweis auf eine freiwillige Quarantäne reicht nicht aus. Ob das Kind ebenfalls einer freiwilligen Quarantäne unterstellt werden soll, müssen beide Elternteile gemeinsam beschließen. Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
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OLG Koblenz: Wohnungsverweis und Kontaktverbote wegen Kinderpornografie
Der Besitz kinder- oder jugendpornografischer Videos kann eine einstweilige Anordnung rechtfertigen, mit der Kontakt- und Näherungsverbote verhängt werden und der betreffende Elternteil – hier der Vater – der Wohnung verwiesen wird.
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BGH: Keine Abänderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn der geäußerte Kindeswille nicht autonom gebildet ist
Auch wenn das Kind in den Haushalt des anderen Elternteils wechseln will, ist es nicht gerechtfertigt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf diesen Elternteil zu übertragen. Das gilt, wenn der Kindeswille nicht autonom gebildet ist und sonstige Belange des Kindeswohls der Abänderung entgegenstehen.
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BGH: Neubestimmungsrecht über den Familiennamen nach Eintritt der gemeinsamen elterlichen Sorge – Bindungswirkung für weitere Geschwister
Das Kind eines nicht verheirateten Elternpaares erhält kraft Gesetzes den Namen der zunächst allein sorgeberechtigten Mutter. Wenn die Eltern den Namen nicht abändern, nachdem sie die gemeinsame elterliche Sorge begründet haben, bleibt der Name bestehen. Er hat Bindungswirkung für jedes weitere gemeinsame Kind mit gemeinsamer elterlicher Sorge. So tragen die Geschwister denselben Namen. Nur für Kinder, die nicht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge stehen, ist die Namensbildung nicht an den Namen des ersten Kindes gebunden.
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OLG Frankfurt/M.: Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter bei neuem Partner
Eine nicht verheiratete Mutter verliert ihren Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes nicht, wenn sie mit einem neuen Partner eine feste Beziehung eingeht und mit diesem einen gemeinsamen Hausstand unterhält. Sie ist insoweit nicht einer verheirateten Mutter gleichzustellen, bei der eine neue Partnerschaft zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt.
Für den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gilt allein der Verwirkungsmaßstab der "groben Unbilligkeit".
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OLG Hamm:Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Eine Minderjährige bedarf zum Schwangerschaftsabbruch nicht der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, wenn sie einwilligungsfähig ist, also nach ihrer geistigen und sittlichen Reife die Tragweite dieses Eingriffs erfassen und ihren Willen hiernach ausrichten kann.
An die Feststellung der Einwilligungsfähigkeit der Minderjährigen durch den behandelnden Arzt sind hohe Anforderungen zu stellen. Die Fähigkeit muss sich sowohl auf den medizinischen Eingriff als auch die Rechtsgüterabwägung beziehen. Zudem muss die Minderjährige auch die Reife zur Bewertung des Eingriffs in Hinblick auf die möglichen psychischen Belastungen aufweisen.
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Familienrecht

Wir stehen Ihnen gerne in allen Bereichen des Familienrechts zur Seite:

  • Eheverträge
    Trennung und Scheidung
  • Unterhaltsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Lebenspartnerschaften
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Internationales Familienrecht

Die verfahrensrechtlichen, aber auch die inhaltlichen familienrechtlichen Regelungen sind durch europäische, internationale und manchmal binationale Vereinbarungen harmonisiert.

Dadurch werden in Fällen mit internationalen Bezügen die wichtigsten Fragen

  • welches Gericht in welchem Land ist zuständig?
  • das Recht welchen Landes ist anzuwenden?

durch komplexe Rechtsvorschriften geklärt.
Entsprechende Fortbildung und Teilnahme an der Jahrestagung zum Europäischen Familienrecht helfen uns dabei, den Überblick über den juristischen Dschungel zu wahren.

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International
Family Law

Many family law matters according international families are harmonized by euopean, international and sometimes binational agreements.


The most important questions in these cases

  • which court in which country is the competent one?
  • Which country’s legislation should be applied?

are ruled by complex laws. Further training and participation in the Annual Conference on European Family Law help us to keep up with the quick development in these matters and representing you as a legal expert in international cases.

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Erbrecht

Das Erbrecht hat sich zu einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt neben dem Familienrecht bzw. dem Lebenspartnerschaftsrecht entwickelt.

Auf diesem Gebiet beraten wir Sie gern.

Die außergerichtliche Beratung als Vorsorge umfasst insbesondere

  • die individuelle Testamentsgestaltung und
  • die Ausstellung von Patientenverfügungen sowie von Vollmachten, insbesondere für den Fall der Pflegebedürftigkeit

Gerichtliche Tätigkeiten betreffen unter anderem

  • Pflichtteilsansprüche
    Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Testamentsanfechtungen und
    Testamentsauslegungen
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Familienrecht

Wir stehen Ihnen gerne in allen Bereichen des Familienrechts zur Seite:

  • Eheverträge
    Trennung und Scheidung
  • Unterhaltsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Lebenspartnerschaften
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Internationales Familienrecht

Die verfahrensrechtlichen, aber auch die inhaltlichen familienrechtlichen Regelungen sind durch europäische, internationale und manchmal binationale Vereinbarungen harmonisiert.

Dadurch werden in Fällen mit internationalen Bezügen die wichtigsten Fragen

  • welches Gericht in welchem Land ist zuständig?
  • das Recht welchen Landes ist anzuwenden?

durch komplexe Rechtsvorschriften geklärt.
Entsprechende Fortbildung und Teilnahme an der Jahrestagung zum Europäischen Familienrecht helfen uns dabei, den Überblick über den juristischen Dschungel zu wahren.

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International Family Law

Many family law matters according international families are harmonized by euopean, international and sometimes binational agreements.


The most important questions in these cases

  • which court in which country is the competent one?
  • Which country’s legislation should be applied?

are ruled by complex laws. Further training and participation in the Annual Conference on European Family Law help us to keep up with the quick development in these matters and representing you as a legal expert in international cases.

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Erbrecht

Das Erbrecht hat sich zu einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt neben dem Familienrecht bzw. dem Lebenspartnerschaftsrecht entwickelt.

Auf diesem Gebiet beraten wir Sie gern.

Die außergerichtliche Beratung als Vorsorge umfasst insbesondere

  • die individuelle Testamentsgestaltung und
  • die Ausstellung von Patientenverfügungen sowie von Vollmachten, insbesondere für den Fall der Pflegebedürftigkeit

Gerichtliche Tätigkeiten betreffen unter anderem

  • Pflichtteilsansprüche
    Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Testamentsanfechtungen und
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Erbrecht

Das Erbrecht hat sich zu einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt neben dem Familienrecht bzw. dem Lebenspartnerschaftsrecht entwickelt.

Auf diesem Gebiet beraten wir Sie gern.

Die außergerichtliche Beratung als Vorsorge umfasst insbesondere

  • die individuelle Testamentsgestaltung und
  • die Ausstellung von Patientenverfügungen sowie von Vollmachten, insbesondere für den Fall der Pflegebedürftigkeit

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  • Pflichtteilsansprüche
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Mediation

Die Mediation ist ein bewährtes Instrument zur Streit- und Konfliktlösung. Unter Mediation im Familienrecht versteht man die Beilegung von familiären Konflikten in ehelichen, nichtehelichen und nachehelichen Beziehungen, bei denen sachliche Lösungen gesucht werden. In der Trennungs- und Scheidungsmediation geht es vor allem um Fragen der Elternschaft, um die Aufteilung des Familieneinkommens, um vermögensrechtliche Streitigkeiten, um die Alterssicherung, um die Verteilung des Hausrats oder um die Klärung der Wohnsituation.

Das Mediationsverfahren ist eine Methode der gewaltfreien und konstruktiven Konfliktbearbeitung mit dem Ziel, eine gemeinsame Lösung des Konflikts zu erarbeiten. Im Idealfall führt die Mediation zu einer schriftlichen Mediationsvereinbarung, die beide Parteien zufriedenstellt.

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Gemeinsame Beratung

Auch eine gemeinsame juristische Beratung ist möglich. Im Gegensatz zur Mediation, bei der die Beteiligten selbst eine Lösung für die mit Trennung und Scheidung anfallenden finanziellen und sonstigen Probleme finden, erläutern wir Ihnen die rechtliche Lage, auch die unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten. Falls gewünscht, unterbreiten wir Ihnen einen gut begründeten Einigungsvorschlag, in dem wir Ihnen die Risiken einer gerichtlichen Klärung darstellen können .

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Team

Juristische Mitarbeiter

Hans Jörg Geissler
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Geissler, Jahrgang 1950, war lange Jahre mit einer eigenen Kanzlei in München auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig. Seit 2012 unterstützt er Frau Rechtsanwältin Dr. Krebs bei ihrer anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht und hat 2013 den Fachanwaltskurs im Familienrecht absolviert.
Neue Kollegin
Rechtsanwältin

Sekretariat
Anke Botsch
Assistentin

Frau Botsch ist Rechtsanwaltsfachangestellte und zertifizierte Fachsekretärin für Familienrecht. Sie arbeitet für Frau Dr. Krebs und steht Ihnen für Terminvereinbarungen und sonstige Anliegen gerne zur Verfügung.
Claudia Heindl
Assistentin

Frau Heindl ist zertifizierte Fachsekretärin für Familienrecht. Sie ist die Assistentin Frau Köllners und arbeitet seit mehr als 25 Jahren mit ihr zusammen. Mit Ihrer Akte und allen Verfahrensabläufen ist sie vertraut. Für Terminvereinbarungen und sonstige Fragen steht sie Ihnen gerne zur Verfügung.
Antje Müller
Assistentin

Frau Müller ist seit mehr als 20 Jahren selbstständige Rechtsanwaltsfachangestellte. Sie ist in der Buchhaltung und Abrechnung für die Kanzlei Dr. Krebs tätig. Sie steht Ihnen für Rückfragen bei der Kostenrechnung zur Verfügung.

Kontakt

Krebs – Köllner
Fachkanzlei für Familienrecht

Sophienstraße 1
80333 München
Telefon: +49(0)89 54 58 76-0
Telefax: +49(0)89 54 58 76 19
E-Mail: kontakt@kkfam.de

Anfahrt:
Unsere Kanzlei liegt – mit U-Bahn, S-Bahn, Tram oder Auto gut zu erreichen – nur wenige Schritte vom Stachus / Karlsplatz und Lenbachplatz entfernt. Sie finden uns nahe beim Justizpalast, Alter Börse und Amtsgericht (Maxburg) in der Sophienstraße 1. Zu öffentlichen Tiefgaragen (Stachus-Tiefgarage / Karstadt-Oberpollinger), aber auch zum Hauptbahnhof ist es nicht weit.